Wenn an Silvester Korken und Raketen knallen, scheinen Themen wie Beitragssätze, Mindestlohn und Teilzeitarbeit für die meisten von uns weit entfernt. Pünktlich zum Stichtag 1. Januar 2019 gelten aber in einigen Bereichen veränderte Spielregeln, die auch für Sie bares Geld bedeuten können. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Reformen.
Die Kosten für ein Telefonat innerhalb der Europäischen Union sollen sinken. Nach dem Willen der EU sollen Telefongespräche ab Mai 2019 nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten dürfen. Für eine SMS an ausländische Nummern sollen maximal sechs Cent fällig werden.
Ab dem kommenden Frühling ist möglicherweise Schluss mit werbefreiem WhatsApp. Eine entsprechende Vertragsklausel zwischen WhatsApp und Facebook läuft Anfang 2019 ab. Unternehmen können dann Werbung zunächst im Status-Bereich der App schalten und den Betreibern zusätzliches Geld einspielen.
Fußgänger, Radfahrer oder Menschen mit Sehbehinderung sollen Elektro- und Hybridfahrzeuge besser wahrnehmen können. Daher wird bei neu zugelassenen Fahrzeugen ab 1. Juli 2019 der Einbau eines akustischen Warnsignals vorgeschrieben. Das System erzeugt bis 20 km/h automatisch einen Ton. Schnellere Fahrzeuge sind bereits ausreichend durch die Reifengeräusche erkennbar.
Für rund elf Millionen Autofahrer ändert sich die Typklasse bei der Kfz-Versicherung. Für die überwiegende Anzahl bleibt alles beim Alten, aber etwa jeder Siebte in Deutschland zahlt bei der Haftpflicht zukünftig entweder einen höheren Beitrag oder profitiert von einer besseren Einstufung. Die neue Typklasse gilt ab dem 1. Januar 2019.
Die Lkw-Maut steigt. 2019 wird erstmals die Lärmbelastung mit in die Berechnung der Tarife einbezogen. Die Fahrt auf Autobahnen und Bundesstraßen wird also vor allem für 18-Tonner teurer. Elektro- und Gas-Lkw werden von der Maut befreit.
Ab Januar 2019 gibt es im Personenstandsregister für Intersexuelle ein eigenes Geschlecht. Dies ist vor allem für Arbeitgeber relevant. Künftig sollte aus Antidiskriminierungsgründen bei Stellenanzeigen neben „m“ (männlich), „w“ (weiblich) auch „d“ (divers) stehen.
Am 1. Januar 2019 tritt ein neues Verpackungsgesetz für Online-Händler und Produzenten verpackter Waren in Kraft. Vorgabe des Gesetzes ist es, Verpackungsvolumen und -maße auf das Mindestmaß zu begrenzen, um das Abfallaufkommen insgesamt zu verringern und die Verwertung von Verpackungen zu erleichtern.
10.01.2019 bis 27.01.2019 | Handball-WM der Männer in Deutschland und Dänemark |
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03.02.2019 | 53. Super Bowl in Atlanta (USA) |
31.03.2019 | Beginn der Sommerzeit (Zeitumstellung) |
10.05.2019 bis 26.05.2019 | Eishockey-WM der Männer in Slowakei |
14.05.2019 bis 18.05.2019 | Eurovision Song Contest in Tel Aviv |
07.06.2019 bis 07.07.2019 | Fußball-WM der Frauen in Frankreich |
14.06.2019 bis 30.06.2019 | Europaspiele in Minsk |
06.07.2019 bis 28.07.2019 | Tour de France |
28.09.2019 bis 06.10.2019 | Leichtathletik-WM in Doha (Katar) |
27.10.2019 | Beginn der Winterzeit (Zeitumstellung) |
30.10.2019 | Weltspartag |
09.11.2019 | 30 Jahre Mauerfall |
Haben Sie schon daran gedacht?
Das neue „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (FamEntlastG) greift 2019. Es beinhaltet eine Kindergelderhöhung, höhere Kinderfreibeträge und höhere Grundfreibeträge.
Das monatliche Kindergeld steigt ab 1. Juli 2019 um zehn Euro auf 204 Euro jeweils für das erste und das zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es 210 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 235 Euro. Der jährliche kindbedingte Freibetrag (Kinderfreibetrag) wird auf 7.620 Euro angehoben. 2020 steigt dieser weiter auf 7.812 Euro.